Wenn Sie bei sich oder ihren Angehörigen Schwierigkeiten beim Sprechen oder Schlucken bemerken, dann wenden sie sich an ihren Arzt. Dies kann der Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt oder Neurologe sein.
Bestätigt dieser die Notwendigkeit einer logopädische Behandlung, können Sie sich telefonisch bei uns zur Vereinbarung eines ersten Termins melden.
Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung (=logopädisches Rezept) nur zwei Wochen gültig ist, holen sie dieses bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab!
Als Teil der medizinischen Grundversorgung wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen.
Die Behandlung von Privatpatienten erfolgt auf der Basis eines Vertrages zwischen Praxis und Patient, nicht zwischen Praxis und Krankenkasse! Zu Beginn der Behandlung schließen wir deshalb einen Dienstvertrag mit Vereinbarung der Vergütungshöhe ab.